In Köln wird im Februar das Projekt „Gerichtsnahe Mediation" starten, das die Vorstände des Kölner Anwaltvereins und der Rechtsanwaltskammer Köln - abgestimmt mit den Präsidenten des Landgerichts und des Amtsgerichts Köln - zusammen mit dem Ausschuss für Mediation und Konfliktmanagement vorbereitet haben.

Modellprojekte gerichtsnaher Mediation werden bereits bundesweit durchgeführt, vor allem an Zivilgerichten, aber auch an Verwaltungs- und Arbeitsgerichten. Soweit diese Projekte ausgewertet wurden, sind die Erfahrungen ausgesprochen gut: Beim Landgericht in Göttingen etwa führten 90% der Verfahren zu einer Erledigung der Gerichtsverfahren durch Parteivereinbarungen! Damit verbunden war nicht nur ein hohes Maß an Zufriedenheit der Parteien und ihrer Anwälte mit dem Verfahren und dessen Ergebnis, sondern auch eine erhebliche Entlastung der Kammern.

In Köln wird das Projekt im Unterschied zu den anderen Gerichtsbezirken mit Anwaltsmediatoren, nicht mit Richtern, die zu Mediatoren ausgebildet wurden, umgesetzt.

 

Vorgesehen sind folgende Abläufe:

  • Die zuständigen Richter schlagen, wenn sie dies für angebracht halten, den Parteivertretern vor, das anhängige Verfahren gemäß § 278 Abs. 5 Satz 2, § 251 ZPO auszusetzen und eine Mediation durchzuführen; sie schlagen gleichzeitig auch die Mediatoren vor.
  • Sind die Parteien und ihre Anwälte mit den Vorschlägen des Richters einverstanden, wird das anhängige Gerichtsverfahren zum Ruhen gebracht.
  • Das Mediatorenteam, bestehend aus einer Mediatorin und einem Mediator, stimmen die Mediationstermine, die zügig durchgeführt werden, mit den Parteien und ihren Vertretern ab.
  • Die Parteivertreter nehmen an den Mediationssitzungen teil (und verdienen neben der Verfahrensgebühr die Terminsgebühr und im Falle einer Einigung die Einigungsgebühr).
  • Gelangen die Beteiligten im Mediationsverfahren zu einer Vereinbarung, wird diese entweder im rechtshängigen Verfahren protokolliert oder auf schriftlichem Wege gemäß § 278 Abs. 6 ZPO oder auch als Anwaltsvergleich abgeschlossen.

 

Die Mediation findet also nur statt, wenn alle Parteien und Parteivertreter damit einverstanden sind. Sie kann jederzeit abgebrochen, das ruhende Verfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden. Wir Mediatoren, die an dem Projekt teilnehmen, werden verpflichtet, eine schriftliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass wir von den Parteien des Mediationsverfahrens in den nächsten 10 Jahren keine Mandate - auch nicht in zukünftigen anderen Fällen - annehmen werden.

 

Die Mediation wird durch ein Team von jeweils 2 Anwaltsmediatoren durchgeführt, um einen möglichst hohen Qualitätsstandard bieten zu können. Unsere Teams werden von dem Ausschuss für Mediation und Konfliktmanagement empfohlen; es wird darauf geachtet, dass Kompetenzen und Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet gewährleistet sind und dass eine möglichst breite Streuung erfolgt.


Für die Parteien entstehen durch die Mediation keine zusätzlichen Kosten. Mit diesem Angebot soll den Bürgern, Richtern und Anwälten die Chance geboten werden, trotz restriktiver Personalausstattung der Gerichte zu einer einfachen und raschen Erledigung der mediationsgeeigneten Verfahren zu kommen. Es hat sich des Weiteren herausgestellt, dass Fälle, die sich über Jahre dahinschleppen und von den Verfahrensbeteiligten für kaum noch lösbar gehalten werden, oft zu einem raschen Abschluss gebracht werden können, wenn in der Mediation auch Fragen zur Beziehung der Parteien strukturiert besprochen werden können.

 

Das voraussichtlich ein Jahr laufende Projekt bietet den Parteien die Chance, Nerven und Kosten zu sparen und zu einer dauerhaften Lösung ihres Konfliktes zu gelangen. Es bleibt zu hoffen, dass die Mediation dadurch als äußerst Erfolg versprechende Alternative zum Gerichtsverfahren - gerade bei familien- und erbrechtlichen Konflikten, wenn die Parteien auch in Zukunft miteinander in Beziehung stehen werden -anerkannt und verbreitet wird.