Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat veranlasst, dass an allen Oberlandesgerichten, Landgerichten und den präsidial geleiteten Amtsgerichten des Freistaates Mediationsbeauftragte bestellt werden.

Sie sind tätig als Ansprechpartner für Richter, Parteien und deren anwaltliche Vertreter, wählen gemeinsam mit den Richtern die  geeigneten Fälle für Mediationsverfahren aus und gewinnen die Beteiligten für eine Verhandlung beim Güterichter oder für ein externes Mediations- oder Schlichtungsverfahren.  

Daneben informieren sie über die Grundsätze und den Ablauf von Mediationsverfahren und sind zuständig für die Organisation der Verfahren und die Sicherung der Qualität der beauftragten Mediatoren.

Dieser Schritt ist sehr begrüßenswert. Die Gerichte, die zum Teil noch sehr zögerlich mit den Angeboten der Mediation umgehen, werden durch diese Institutionalisierung erheblich enger mit den Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vernetzt.

Die differenzierte Konfliktzuweisung ist eine große Chance sowohl für die Gerichte als auch für die Beteiligten. Letztere erhalten die Möglichkeit, eine in den meisten Fällen kosten- und zeitsparende Alternative zu wählen, die sie ergebnisorientiert zu einer Lösung ihres Konflikts führt. Die stetig mit zunehmender Belastung kämpfenden Gerichte können entlastet werden und sich wieder sachgerechter den dort verbleibenden Verfahren widmen.

Es bleibt zu wünschen, dass auch die Gerichte in NRW umfangreicher als bisher auf die Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren verweisen würden - an vielen Gerichten gibt es bereits die sog. gerichtsnahe Mediation, in die gerichtliche Verfahren in jedem Verfahrensstadium übergeben werden können -, um so dem Stellenwert des Gütegedankens mehr Bedeutung zu verleihen und dadurch zu einer sinnvollen und Ergebnis orientierten Wandlung der Konfliktbehandlung beizutragen und.