Die EU-Kommission will Streitigkeiten zwischen europäischen Verbrauchern und Unternehmern zukünftig schneller, einfacher und kostengünstiger durch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren, also ohne gerichtliche Hilfe lösen.

 

 

Das EU-Parlament hat am 12.3.2013 die neuen Gesetze zur alternativen Streitbeilegung (ADR) und Onlinestreitbeilegung (ODR) verabschiedet. Viele EU-Länder haben bereits ADR-Verfahren, allerdings fehlen gemeinsame Normen.

Ziel ist es, für alle vertraglichen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern außergerichtliche Streitbeilegungsstellen (sog. AS-Stellen) für alle Branchen der Wirtschaft zu schaffen. Den EU-Verbrauchern sollen so außergerichtliche Lösungen für Beschwerden über Waren oder Dienstleistungen, die online oder in einem Laden, im Ausland oder im eigenen Land gekauft wurden, zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Mitarbeiter der AS-Stellen werden entsprechend bestimmten Qualitätsmerkmalen der Unparteilichkeit, Transparenz, Effektivität und Fairness arbeiten. Die Streitigkeiten sollten in höchstens 90 Tagen beigelegt werden und für den Verbraucher kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr zugänglich sein.

 

Unternehmer werden verpflichtet, ihre Kunden über die zur Verfügung stehende AS-Stelle sachdienlich und vollständig zu informieren. Ob ein Unternehmer am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen muss und ob die Ergebnisse bindend sind, soll jede EU-Nation eigenständig regeln.

 

Es wird eine "Online-Plattform" in allen EU-Sprachen eingerichtet, die über das Bürgerportal "Your Europe" erreichbar sein und benutzerfreundliche Standard-Beschwerdeformulare bereitstellen wird, die die Verbraucher in ihrer eigenen Sprache ausfüllen können. Die ausgetauschten Informationen müssen im Einklang mit dem Datenschutzrecht der EU verarbeitet werden. Die ODR-Unterstützung wird für jede Art von Streitigkeit über Online-Verkäufe zur Verfügung stehen, unabhängig davon, wo sich der Verkäufer innerhalb der EU befindet.


Die ADR-Richtlinie sollte in allen Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Einführung in Kraft getreten sein.

 

Für die Praxis bedeutet dies:

 

Außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren wie die Mediation gewinnen auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung und werden mittelfristig einen vergleichbaren Stellen- und Nutzenwert wie gerichtliche Verfahren haben.