Das Erbrecht betrifft im Wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod.

Wir informieren Sie über geeignete Vorsorgemaßnahmen, wenn Sie ein Testament errichten, einen Erbvertrag schließen möchten oder lebzeitige Schenkungen planen. Insbesondere Fragen im Zusammenhang mit früheren Ehen, dem Fortbestand eines Unternehmens und natürlich nicht zuletzt steuerliche Aspekte verdienen dabei eine besondere Berücksichtigung. Auch bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften können Vorsorgemaßnahmen erforderlich und ratsam sein. Wir beraten Sie über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.

Bei Bedarf arbeiten wir inhaltlich zusammen mit der Steuerberatersozietät Kremer Hamböker Boddenberg, mit der wir in Bürogemeinschaft tätig sind.

Nach einem Todesfall unterstützen wir davon betroffene Mandanten. Besonders wichtig ist hier, Auseinandersetzungen innerhalb eines Familienverbundes nicht eskalieren zu lassen und sachliche, vernünftige Lösungen zu finden. (Mediation)

Auch bei anderen Vorsorgemaßnahmen beraten wir Sie, wie etwa bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht, einer Patienten- oder Betreuungsverfügung.