In Konflikten mit erbrechtlichem Hintergrund empfiehlt sich in der Regel eine Mediation, um langfristig den innerfamiliären Frieden (wieder) herstellen zu können und weitere Eskalationen durch eine oftmals sehr kostspielige und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Andere Personen, die an dem Konflikt beteiligt, jedoch im rechtlichen Sinne nicht „Beteiligte" eines Gerichtsverfahrens sind, können bei einer Mediation mit eingebunden werden.

Ein Mediationsverfahren bietet sich für sämtliche erbrechtlichen Konstellationen an.

Nach dem Erbfall sind dies etwa

-   Konflikte zwischen mehreren Erben, die den Nachlass verwalten und sich um die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kümmern müssen,

-  Konflikte zwischen Beteiligten über die Wirksamkeit von ein oder mehreren

     letztwilligen Erklärungen,

-   Konflikte über die Auslegung eines Testaments bzw. einzelner letztwillige Anordnungen zwischen den Beteiligten,

-   Konflikte zwischen Erben und Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten, anderen Dritte, die etwas lebzeitig oder letztwillig zugewandt bekommen haben,

-   Konflikte zwischen Vor- und Nacherben.

-   Konflikte zwischen einem eingesetzten Testamentsvollstrecker und dem / den Erben.

Aber auch und insbesondere zur Regelung der eigenen letztwilligen Wünsche ist ein Mediationsverfahren unter Einbeziehung von Angehörigen / Dritten sinnvoll, um größere Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden, sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche entsprechend umgesetzt werden und von Beginn an klar und offen zu kommunizieren.

Denkbar sind etwa folgende Konstellationen:

-   der Erblasser möchte erbrechtliche Vorsorge treffen und seine Abkömmlinge / seinen Partner / Dritte mit in die Überlegungen einbeziehen,

-   der Erblasser möchte bereits lebzeitig Verfügungen zur Vorsorge treffen,

-   der Erblasser / mehrere Erblasser möchten einen Erbvertrag / ein gemeinschaftliches Testament errichten,

-   der Erblasser ist Unternehmer und möchte frühzeitig seinen Nachfolger aussuchen und einarbeiten, andere Familienmitglieder werden integriert in die Überlegungen / es kommt zu Auseinandersetzungen mit anderen Beteiligten.

Wie auch bei Mediationen mit familienrechtlichem Hintergrund ist in der Regel mit einer sehr hohen Emotionalität des Konflikts zu rechnen. Häufig kommen insbesondere unter Geschwistern Konfliktpunkte hoch, die bereits früh begründet wurden und eine lange Vorgeschichte haben; entsprechend verfestigt sind sie in der innerfamiliären Struktur. Jede Familie hat eine besondere Beziehungsdynamik untereinander und eingespielte Rollenverteilungen. Diese Aspekte werden im Mediationsverfahren berücksichtigt.

Unter anderem kann folgendes zu bearbeiten sein:

Ermittlung des Nachlasses, Ermittlung der Nachlassanteile, Quote der Erben, Abgrenzung Erbe / Vermächtnisnehmer, Nutzungsregelungen bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Kommunikation innerhalb der Erbengemeinschaft, Ausgleichsregelungen, Verwertung des Nachlasses, Entscheidung über Nachlassgegenstände mit materiellem Wert / ohne wesentlichen materiellen Wert, Umgang mit offenen Forderungen, Pflichtteilsansprüche, Verjährungsprobleme, Besonderheit „Berliner Testament", lebzeitige Zuwendungen des Erblassers, letztwillige Zuwendungen und lebzeitige Gegenleistungen.

Durch ihre erbrechtliche Kompetenz bietet Frau Dr. Wittmütz Mediationsverfahren an, die sämtliche Aspekte berücksichtigen.

Bei Bedarf arbeiten wir mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern Kremer, Hamböker, Boddenberg zusammen, mit denen sich unsere Kanzlei eine Büroetage teilt.

Bei Mediationen mit vielen Beteiligten kann sich unter Umständen die Arbeit mit einem Mediatorenteam aus zwei oder mehreren Mediatoren anbieten. Unsere Kanzlei hat zahlreiche Kooperationspartner, sowohl aus dem juristischen, dem wirtschaftlich-international tätigen, als auch aus dem psycho-sozialen Bereich, mit denen wir eng zusammen arbeiten.