Annette WittmützFrau Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz ist Jahrgang 1973. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie legte sie im Jahr 1999 die 1. juristische Staatsprüfung ab. Anschließend absolvierte sie an der FernUniversität Hagen eine einjährige Ausbildung zur Mediatorin mit dem Schwerpunkt der Mediation in familien- und erbrechtlichen Konflikten.

Noch vor dem Referendariat begann sie in Köln bei Gaedertz Rechtsanwälte, anschließend bei Norton Rose Vieregge und bei Loschelder Rechtsanwälte im Familien- und Erbrecht zu arbeiten. Im Jahr 2002 legte sie ihr 2. Staatsexamen ab und widmete sich anschließend ihrer erbrechtlichen Dissertation mit dem Thema „Möglichkeiten des Erblassers, eine Einzelzuwendung auf den Todesfall vorzunehmen".

Nach Beendigung der Promotionsarbeit war Frau Dr. Wittmütz bei der Sozietät Meyer-Köring von Danwitz Privat in Bonn tätig.

Im Jahr 2006 gründete sie in Köln die Kanzlei Dr. Wittmütz.

Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin arbeitet Frau Dr. Wittmütz als Dozentin im Erbrecht und in der Mediationsausbildung.

Frau Dr. Wittmütz ist Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht.

Sie ist Sprecherin des Ausschusses für Erbrecht des Kölner Anwaltvereins.

 

Mitgliedschaften:

Kölner Anwaltverein,
Deutscher Anwaltverein,
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins,
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensfolge,
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins,
Arbeitgemeinschaft Mediation des Deutschen Anwaltvereins,
Deutsche Gesellschaft für Mediation,
Centrale für Mediation,
Förderverein der Deutschen Stiftung Mediation.