Zum 01.07. werden die Regelbeträge für den Kindesunterhalt turnusgemäß angepasst, entsprechend wird die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst. Diese von den Oberlandesgerichten herausgegebene Tabelle dient der Orientierung bei der Festlegung der Unterhaltsbeträge.

Die Regelbeträge für den Kindesunterhalt werden leicht gesenkt, nach Abzug des (anteiligen) Kindergeldes beginnt die Tabelle nun statt wie bisher mit 199,00 € mit 196,00 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 245,00 € anstatt bisher 247,00 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 288,00 € statt 291,00 € für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren. Ab der 6. Einkommensgruppe (2.100,00 € bis 2.300,00 €) wird das Kindergeld hälftig abgezogen; es ergeben sich auch hier um jeweils 3,00 € bzw. 4,00 € verringerte Beträge.

Der Unterhaltsbetrag für Studenten bleibt 640,00 € - er war zuletzt im Jahr 2005 angepasst worden. Nun ist allerdings geregelt, dass die Studiengebühren in diesem Bedarfssatz nicht enthalten sind, also zusätzlich verlangt werden können.

Der Elternteil, der gegenüber minderjährigen oder volljährigen Kindern, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, barunterhaltspflichtig ist, hat ab dem 01.07. einen Selbstbehalt von nun 900,00 € gegenüber zuvor 890,00 €. Ist er nicht erwerbstätig, verbleibt es bei den 770,00 €.Der Selbstbehalt beim Unterhalt der übrigen volljährigen Kinder bleibt unverändert 1.100,00 €.

Auch beim Ehegattenunterhalt gibt es eine veränderte Rechengröße: Hier beträgt der Selbstbehalt - unabhängig davon, ob der Unterhaltsverpflichtete erwerbstätig ist oder nicht - nun 1.000,00 €, wurde also von 770,00 € bzw. 890,00 € erheblich erhöht.

Zahlen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt, bleibt ihnen ein Selbstbehalt von unverändert 1.400,00 € - die Hälfte des darüber hinaus gehenden Einkommens steht für den Elternunterhalt zur Verfügung; für den Ehegatten müssen allerdings mindestens 1.050,00 € verbleiben. Das gleiche gilt, wenn Unterhalt an einen nichtehelichen Elternteil für die Betreuung des gemeinsamen Kindes gezahlt wird.

Die Leitlinien zum Unterhalt, die von den Oberlandesgerichten heraus gegeben werden, werden zur Zeit überarbeitet und voraussichtlich etwa Anfang August 2007 veröffentlicht.

 

Für die Praxis bedeutet dies:

Die Unterhaltszahlungen sollten ab Juli 2007 entsprechend angepasst werden. Sofern bestehende Titel über den Kindesunterhalt "dynamisch" verfasst sind, also auf die jeweils aktuellen Beträge Bezug genommen wird, kann daraus ohne weiteres auch der erhöhte Unterhalt vollstreckt werden. Alle anderen Unterhaltstitel - insbesondere über Ehegattenunterhalt - müssen geändert werden; beim Ehegatten- und Elternunterhalt muss aufgrund des erhöhten Selbstbehalts neu gerechnet werden.

 

Düsseldorfer Tabelle ab 01.07.2007

 

 

0 - 5

6 - 11

12 - 17

ab 18

 

 


Alle Beträge in Euro (€)
 

1.

bis 1300

202

245

288

389

100

770/900

2.

1300 - 1500

217

263

309

389

107

950

3.

1500 - 1700

231

280

329

389

114

1000

4.

1700 - 1900

245

297

349

401

121

1050

5.

1900 - 2100

259

314

369

424

128

1100

6.

2100 - 2300

273

331

389

447

135

1150

7.

2300 - 2500

287

348

409

471

142

1200

8.

2500 - 2800

303

368

432

497

150

1250

9.

2800 - 3200

324

392

461

530

160

1350

10.

3200 - 3600

344

417

490

563

170

1450

11.

3600 - 4000

364

441

519

596

180

1550

12.

4000 - 4400

384

466

548

629

190

1650

13.

4400 - 4800

404

490

576

662

200

1750

 

über 4800

nach den Umständen des Falles

 

 

mit Kindergeldanrechnung nach § 1612 b Abs. 5 BGB

Einkommensgruppe

0 - 5 Jahre

6 - 11 Jahre

12 - 17 Jahre

1 = 100 %

202 -6 = 196

245 - 0 = 245

288 -0 = 288

2 = 107 %

217 - 21 = 196

263 - 9= 254

309 - 0 = 309

3 = 114 %

231 - 35 = 196

280 - 26 = 254

329 - 17 = 312

4 = 121 %

245 - 49 = 196

297 - 43 = 254

349 - 37 = 312

5 = 128 %

259 - 63 = 196

314 - 60 = 254

369 - 57 = 312

6 = 135 %

273 - 77 = 196

331 - 77 = 254

389 - 77 = 312