Aktuelles
Stalking künftig strafbar
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- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, mit dem erstmals ein eigener Straftatbestand für das sogenannte Stalking eingeführt wurde. Wer einen anderen Menschen durch beharrliches und unbefügtes Nachstellen belästigt und die Lebensgestaltung seines Opfers dadurch schwerwiegend beeinträchtigt, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Bei schweren Gesundheitsschädigungen oder Todesgefahr des Opfers beträgt das Strafmaß bis zu fünf Jahre, kommt jemand durch das Stalking zu Tode, reicht der Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren.
Bundesverfassungsgericht zu heimlichen Vaterschaftstests
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- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
Ein heimlich eingeholter Vaterschaftstest darf im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden, weil er gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom heutigen Tag (Az. 1 BvR 421/05). Der Gesetzgeber hat jedoch ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen.
Bundesverfassungsgericht: Derzeitiges Erbschaftssteuerrecht ist verfassungswidrig
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- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einheitlichen Steuersätzen trotz unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einer heute veröffentlichten Entscheidung (Az 1 BvL 10/02).
Bundesverfassungsgericht zum Umgangsrecht
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- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
Auch der Vater eines erst zweijährigen Kindes hat ein Recht auf Besuchskontakte des Kindes mit Übernachtungen.
Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Urteil (Az: 1 BvR 1827/06) und hob damit einen Beschluss des Oberlandesgericht München auf. Dieses hatte den vom Amtsgericht Rosenthal angeordneten Umgang des Vaters auf einige Stunden am Tag begrenzt und die Übernachtungen ausgesetzt.
Modellprojekt "Gerichtsnahe Mediation"
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- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
In Köln wird im Februar das Projekt „Gerichtsnahe Mediation" starten, das die Vorstände des Kölner Anwaltvereins und der Rechtsanwaltskammer Köln - abgestimmt mit den Präsidenten des Landgerichts und des Amtsgerichts Köln - zusammen mit dem Ausschuss für Mediation und Konfliktmanagement vorbereitet haben.