Aktuelles
Elterngeld und Unterhalt
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- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
Das Elterngeld ersetzt ab dem 01.01.2007 das bisherige Erziehungsgeld. Es wird für maximal 14 Monate gezahlt, wobei beide Elternteile den Zeitraum frei untereinander aufteilen dürfen. Sofern allein ein Elternteil das Elterngeld beansprucht, ist es auf zwölf Monate begrenzt. Leben die Eltern getrennt oder sind sie geschieden, kann derjenige, der das alleinige Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, bei dem das Kind also lebt, das Elterngeld allein beanspruchen. Er erhält den Ausgleich für sein weggefallenes Erwerbseinkommens für die vollen 14 Monate.
Wirksamkeit von Eheverträgen
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- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Eheverträgen mit Unterhaltsverzicht
Eine 41-jährige Frau begehrte nach der Trennung von ihrem Mann wegen der Betreuung von zwei gemeinsamen Kindern Elementar- sowie Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt. Die Parteien hatten vor der Eheschließung im Jahr 1989 in einem notariellen Ehevertrag Gütertrennung vereinbart und für den Fall der Scheidung wechselseitig auf Unterhalt verzichtet.
Vereinbarung eines Abfindungsbetrags
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- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
BGH: Die Vereinbarung eines Abfindungsbetrages im Rahmen eines Unterhaltsvergleichs hat abschließende Wirkung
Die Vereinbarung in einem Unterhaltsvergleich, einen Abfindungsbetrag zu zahlen, hat abschließende Wirkung, sofern die Parteien damit eine endgültige Regelung treffen wollen; nicht vorhersehbare Veränderungen können nicht zu einem nachträglichen Ausschluss der Ansprüche führen. Dies bestätigte der BGH in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 10. August 2005 (Az.: XII ZR 73/05).
Beschränkung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
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- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
Der Bundesgerichtshof hat vor kurzem eine für geschiedene Eheleute im Rentenalter wichtige Entscheidung veröffentlicht; danach ist der Rentenanteil, aus dem der schuldrechtliche Versorgungsausgleich zu zahlen ist, bei ungünstigen Einkommensverhältnissen um die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu kürzen (Beschluss vom 9. November 2005, XII ZB 228/03).
Unterhalt für Eltern
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- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
Bundesverfassungsgericht zum Unterhalt für Eltern
Eine inzwischen 70-jährige Frau war vor dem Landgericht Duisburg verklagt worden. Ihre pflegebedürftige Mutter hatte die letzten Jahre vor ihrem Tod in einem Heim gelebt. Das Sozialamt hatte die Heimkosten in Höhe von insgesamt 62.889,00 € übernommen; es hatte das Geld jedoch nach dem Tod der Mutter im Jahr 1995 von der Tochter zurückgefordert, die damals lediglich 560,00 € netto monatlich verdiente und deshalb aus ihrem Einkommen nichts zahlen konnte. Das Landgericht Duisburg hatte entschieden, die Tochter, die Miteigentümerin eines zum Teil selbstgenutzten Vierfamilienhauses ist, müsse zur Tilgung der Sozialhilfekosten ein zinsloses Darlehen der Stadt aufnehmen und durch eine Grundschuld absichern. Dieses „Zwangsdarlehen" der Tochter sollte nach ihrem Tod zurückgezahlt werden müssen.