Bei Trennung / Scheidung sind Regelungen über das während der Ehezeit erworbene und / oder das gemeinsame Vermögen der Eheleute zu finden.

Zunächst ist zu klären, ob sich das gesetzlich vorgesehene Zugewinnausgleichsverfahren anbietet, das sämtliche Vermögenswerte einbezieht, die zu Beginn der Ehe und an deren Ende vorhanden waren bzw. sind. Alternativ kann es sinnvoll sein, sich allein auf die wesentlichen Vermögensgüter zu konzentrieren und hier ökonomisch tragbare Lösungen zu finden, die - ggf. gestundete - Abfindungszahlungen oder Miteigentums- bzw. Beteiligungsalternativen vorsehen.

Um kleinere und mittlere Unternehmen bzw. freiberufliche Praxen - die häufig die finanzielle Lebensgrundlage der Familie auch noch nach einer Trennung darstellen -nicht finanziell zu überfordern, bieten sich u.U. Stundungsvereinbarungen oder Vorbehaltsregelungen an.

Ich bespreche die Gesamtsituation mit Ihnen und zeige Ihnen - unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Aspekte - die Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Ich begleite Sie durch das Verfahren als Mediatorin im Rahmen einer Mediation gemeinsam mit beiden Ehepartnern, als anwaltliche Vertreterin bei gemeinsamen Besprechungen mit dem anderen Ehepartner und seinem Anwalt oder auch bei gerichtlichen streitigen Verfahren, sofern keine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann.