Mediationen mit familiärem Hintergrund
Mediation im Familienrecht bietet sich nicht allein zur Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen, sondern bei jeglichen Konflikten in bestehenden Paar- / Familienbeziehungen an.
Vor Schließung einer Ehe - ebenso wie vor anderen Änderungen wie der Geburt eines gemeinsamen Kindes, dem Erwerb einer Immobilie, dem Umzug oder beruflichen Wechsel - bietet sich zur Klärung der eigenen Erwartungen und der anstehenden Fragen des Paares eine Mediation an, mit dem Ziel der Regelung offener Fragen. ggf. in einer Vereinbarung bzw. einem Ehevertrag.
Insbesondere seit der Unterhaltsreform zum 01.01.2008 sollten Paare vor der Geburt des ersten Kindes klar und offen miteinander absprechen, wie sie sich das weitere Zusammenleben vorstellen, d.h. wer für welche Dauer auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet, sie reduziert, etc. Um für den Fall einer späteren Trennung Konflikten vorzubeugen kann bereits jetzt vereinbart werden, bis zu welchem Alter des Kindes / der Kinder einer der Elternteile (zum Teil) zu Hause sein möchte / sollte, wie die Eltern sich also eine kind- und altersgerechte Betreuung vorstellen.
Mit Hilfe einer Mediation können die Modalitäten geklärt und ggf. ein Ehevertrag vorbereitet werden.
Nach einer Trennung können die damit verbundenen Folgen - nicht nur die rechtlichen - in einer Mediation besprochen und geregelt werden, so dass vor Gericht allein die Scheidung behandelt werden muss.
Hier werden sämtliche für die Beteiligten wichtigen Anliegen geklärt, die bei einer rein rechtlichen Betrachtung der Situation u.U. nicht berücksichtigungsfähig wären.
Inhalt einer Mediation kann etwa sein:
- - Regelung des Unterhalts für Kinder und Ehepartner, sowohl im Hinblick auf die Höhe als auch die Dauer, u.U. Anfertigung einer konkreten Bedarfsaufstellung
- - konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts mit den Kindern, u.U. unter Einbeziehung von ihnen
- - Absprachen im Zusammenhang mit dem Sorgerecht
- - Regelungen im Zusammenhang der zuvor als Familie bewohnten Wohnung / Immobilie
- - Aufteilung des Vermögens (u.U. durch den Zugewinnausgleich)
- - Behandlung gemeinsamer Schulden
- - Behandlung größerer Zuwendungen während der Ehe
- - Regelung der Altersvorsorge (Versorgungsausgleich) (bitte beachten: Seit der Reform des Versorgungsausgleichs kann es sich vielfach anbieten, diesen nicht gerichtlich im Scheidungsverfahren regeln zu lassen, sondern eine eigene Vereinbarung auszuarbeiten)
- - Aufteilung des Hausrats
- - Regelung des Umgangs der Partner miteinander
- - u.U. Regelung des Umgangs mit neuen Partnern
- - u.U. Regelung der Zusammenarbeit in einem Unternehmen / Familienbetrieb
- - Finanzielle Vorsorge für die Kinder