Im Rahmen der Vorsorge beraten wir Mandanten bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Patientenverfügungen.

Im Rahmen des Betreuungsrechts beraten und vertreten wir Angehörige von Menschen, die Unterstützung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten benötigen oder bereits unter Betreuung stehen.