Kanzlei Annette Wittmütz
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Willkommen ...

 

Kanzlei Dr. Annette Wittmütz
Breite Straße 161-167
50667 Köln

Telefon 0221 - 2773899-0
Telefax 0221 - 2773899-1

email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

 

Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage der Kanzlei Dr. Annette Wittmütz zu begrüßen. 

 

Unser Büro befindet sich im Herzen der Kölner Innenstadt, erreichbar mit der Bahn Haltestelle Neumarkt. Für Autofahrer befinden sich Parkmöglichkeiten in den zahlreichen Parkhäusern in der Nähe der Breite Straße. 

Wir stehen Ihnen für sämtliche Fragen, Beratung und Vertretung in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht und der Mediation zur Verfügung. Einen ersten Überblick über die häufigsten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit diesen Rechtsgebieten können Sie sich bereits hier verschaffen; in der Rubrik "Aktuelle Informationen" werden Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen vorgestellt und deren Auswirkungen auf die Praxis erläutert.

Für weitergehende Fragen im konkreten Einzelfall können Sie telefonisch oder per email Kontakt zu meinem Büro aufnehmen (siehe "Kontakt" oder "Impressum") und - auch kurzfristig - einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch erhalten.

Die Kanzlei arbeitet in räumlicher und fachlicher Kooperation mit der Steuerberater- und Wirtschaftsprüfersozietät Kremer, Hamböcker, Boddenberg zusammen.

 

Die nächsten Vorträge und Seminare von Frau Dr. Wittmütz:

01. - 02.12.2017, 09.30 - 18.00 Uhr: Moderation Rheinisches Erbrechtsforum, nH Hotel Köln-Altstadt

09.03.2018, 09.00 - 18.00 Uhr: Fortbildung für Testamentsvollstrecker: Mediation im Erbrecht, Köln

19.04.2018, 18. - 20.00 Uhr: Mediation zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Hotel Hopper, Köln

  • Folgen des Verzichts auf ein Nießbrauchrecht
  • Notarielles Nachlassverzeichnis, um lebzeitige Zuwendungen zu ermitteln
  • Erhöhung des Eigenbedarfs für Unterhaltspflichtige zum 01.01.2015
  • Übertragung einer Immobilie gegen Pflegeverpflichtung und Wohnrecht
  • Lebzeitige Verfügungsbefugnis des Erblassers
  • Schutz des Erblasserwillens im internationalen Kontext
  • Kopie eines Testaments kann ausreichen
  • BFH: Erbschaftssteuerlicher Pflichtteil trotz zivilrechtlichen Erlöschens
  • OLG Hamm zur Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente
  • EU-Kommission stärkt die Mediation