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Ausschluss des Versorgungsausgleichs
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- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
BGH: Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs trotz kurzen Zusammenlebens
Der Versorgungsausgleich – die Aufteilung der Anwartschaften für die Altersversorgung – ist im Rahmen einer Ehescheidung auch nach außerordentlich kurzem Zusammenleben der Eheleute durchzuführen, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte in der Trennungszeit gemeinsame Kinder betreut hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 28. September 2005.
